Zentrales Fahrerlaubnisregister Das Kraftfahrt-Bundesamt führt zur Feststellung, welche Fahrerlaubnis und welchen Führerschein eine Person besitzt, nach §§ 48 ff. StVG, §§ 49 ff. FeV das Z. F. über von inländischen Fahrerlaubnisbehörden erteilte Fahrerlaubnisse und Führerscheine von Personen mit oder ohne Wohnsitz im Inland und über von ausländischen Stellen erteilte Fahrerlaubnisse und Führerscheine von Personen mit Wohnsitz im Inland, die ihre Fahrerlaubnis hier registrieren lassen müssen. Es handelt sich dabei um die sog. Positivdaten, während die Negativdaten im Verkehrszentralregister gespeichert werden.
Weitere Begriffe : Vernehmungsprotokoll | Ortssprecher | Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst |
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