Beiwohnung

Geschlechtsverkehr durch Vereinigung der Geschlechtsteile. Sie ist Voraussetzung für die Vaterschaftsvermutung und für Schadensersatzansprüche (z.B. Kranzgeld für die unbescholtene Verlobte).

anderer Ausdruck für Beischlaf.

ist der Geschlechtsverkehr durch Vereinigung der Geschlechtsteile. Die B. ist Voraussetzung der Vaterschaftsvermutung (§ 1600d II BGB). Sie kann Tatbestandsmerkmal eines Schadensersatzanspruches sein (§ 847 BGB). Beischlaf

ist der normale Geschlechtsverkehr durch Vereinigung der Geschlechtsteile. Wegen der bürgerlich-rechtlichen Folgen Abstammung (2 c). Strafrechtlich s. a. Beischlaf.




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