Kriminalistik

(lat.: criminalis = das Verbrechen betreffend); die Lehre von der Aufklärung und Verhütung von Verbrechen; besteht insbes. aus der Kriminaltaktik und der Kriminaltechnik (z.B. Fingerabdrücke).

im weiteren Sinn die Lehre von den Erscheinungsformen der Verbrechensbegehung u. -bekämpfung; im engeren Sinn ist K. die Lehre von der Aufklärung des Verbrechens, Anwendung technischer Hilfsmittel, Heranziehung naturwissenschaftl. Methoden, Spurensicherung.

ist die Lehre von der Aufklärung und Verhinderung des Verbrechens. Sie umfasst Kriminaltaktik und Kriminaltechnik. Teilweise wird sie als Teilgebiet der Kriminologie angesehen. Lit.: Ackermann, R./Clages, H./Roll, H., Handbuch der Kriminalistik, 2. A. 2003; Brodag, W., Kriminalistik, 8. A. 2001; Käthe, R., Kriminalistik, 2003; Weihmann, R., Kriminalistik, 8. A. 2005; Meyer, H., Kriminalistisches Lehrbuch der Polizei, 8. A. 2003

Lehre von der unmittelbaren Kriminalitätsbekämpfung durch die Strafverfolgungsorgane und ihre Helfer. Sie beschäftigt sich mit der Verbrechensverhütung und Strafverfolgung mit Beweisfindung, Beweissicherung und Beweisführung. Sie bedient sich der Natur- und Geisteswissenschaften und wird je nach Aufgabenstellung in die Teildisziplinen Kriminalstrategie, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik, Kriminalmedizin, Kriminalpsychologie, Kriminaldienstkunde unterteilt (Kriminologie).

nennt man die Lehre von der unmittelbaren Bekämpfung der Kriminalität durch die Strafverfolgungsorgane und ihre Helfer. Sie erforscht wissenschaftlich kriminelles Verhalten und befasst sich auch mit der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten (Kriminaltechnik und Kriminaltaktik).




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