Kriminologie

Wissenschaft vom Verbrechen. Sie beschreibt das Verbrechen als eine soziologische Erscheinung und versucht seine Ursachen zu erklären.

Lehre vom Verbrechen; im weiteren Sinn Lehre von den Erscheinungsformen der Verbrechensbegehung u. -bekämpfung, im engeren Sinn ist K. Lehre über die Gesamtheit des Wissens über das Verbrechen als soziales Problem.

ist die Wissenschaft vom Verbrechen. Sie untersucht Struktur, Ursachen und Folgen krimineller Handlungen wie auch die Wirksamkeit staatlicher Strafmassnahmen. Die Erkenntnisse der K. haben sich weitgehend in der Strafrechtsreform (z.B. Entkriminalisierung des Strafrechts, Einschränkung der kurzfristigen Freiheitsstrafen) u. in der Reform des Strafvollzugs (Strafvollstreckung) niedergeschlagen.

ist die geordnete Gesamtheit des Erfahrungswissens über das Verbrechen, über den Rechtsbrecher, über die negativ soziale Auffälligkeit und über die Kontrolle dieses Verhaltens. Sie gliedert sich in Kriminalanthropologie (Kriminalbiologie, Kriminalpsychologie) und Kriminalsoziologie. Für das Strafrecht ist sie empirische Grundlagenwissenschaft. Lit.: Schwind, H, Kriminologie, 16. A. 2006; Eisenberg, ü., Kriminologie, 6. A. 2005; Kaiser, G./Schöch, H., Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, 6. A. 2006; Eisenberg, U., Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, 7. A. 2004; Kunz, K., Kriminologie, 3. A. 2001; Albrecht, P., Kriminologie, 3. A. 2005; Meier, B., Kriminologie, 2003

Erstmals erwähnt von R. Garofalo (Garofalo, Rafaele). Der Begriff bedeutet wörtlich „Lehre von der Kriminalität”. Es handelt sich um eine interdisziplinäre Tatsachenwissenschaft, welche Tat, Täter und Opfer eines möglicherweise strafbaren Verhaltens, seine gesellschaftlichen Ursachen sowie die Reaktion auf Kriminalität durch Polizei und Justiz untersucht. Ihr Gegenstand lässt sich klarer umreißen, wenn man ihre Bezugswissenschaften in den Blick nimmt.
Die Soziologie untersucht Kriminalität als Massenphänomen mit ihren gesellschaftlichen Ursachen als Grundlage für Forschungsmethoden und empirische Beobachtung.
Die Sozialpädagogik dient hier als Erkenntnisquelle zur Erstellung einer Prognose zukünftigen kriminellen Verhaltens. Praktische Bedeutung hat sie insbesondere bei Prognoseentscheidungen nach §§ 56, 57, 63, 64, 66 StGB gewonnen.
Die Kriminalpsychiatrie beschäftigt sich mit psychischen Erkrankungen als Ursache von Kriminalität und den daraus zu ziehenden Rechtsfolgen.
Die gerichtliche Psychologie (forensische Psychologie) beleuchtet die seelische Struktur von Täter bzw. Opfer und deren Beziehung zur Straftat.
Abgrenzen lässt sich der Gegenstand der Kriminologie von ihren Nachbarwissenschaften.
Zu nennen ist hier einerseits die Kriminalistik, welche sich als eigenständige Wissenschaft der Verbrechensverhütung und -aufklärung widmet. Dort geht es vor allem um Verbrechensverhütung, das kriminaltaktische Vorgehen der Polizei bei Verbrechensaufklärung sowie die Beweisführung durch rechtsmedizinische und kriminaltechnische Methoden, während die
Kriminologie im Gegensatz hierzu versucht, abweichendes Verhalten zu beschreiben und zu erklären. Andererseits ist sie von der Strafrechtswissenschaft abzugrenzen, einer normativen Wissenschaft, die geprägt ist durch dogmatisches und norminterpretierendes Vorgehen mittels Prüfungsschemata, während die Kriminologie im Gegensatz hierzu die kriminalitätsrelevanten Tatsachen empirisch-sozialwissenschaftlich untersucht.

ist die Wissenschaft vom Verbrechen (lat. crimen). Sie befasst sich mit der Beschreibung des Verbrechens als einer soziologischen Gegebenheit und versucht, seine Ursachen zu erklären. Die K. gliedert sich in die Kriminalbiologie, die der Entstehung des Verbrechens nachgeht, und die Kriminalsoziologie, die das Verbrechen im Verhältnis des Täters zu seiner Umwelt, also als soziologische Erscheinungsform, beschreibt.

Die Kriminalbiologie untersucht die Verbrechensursachen mit den Mitteln der Kriminalsomatologie (auch Kriminalanthropologie genannt), die das Körperliche des Täters als Verbrechensursache in den Vordergrund rückt, insbes. die sich aus Körperbau und körperlicher Veranlagung ergebenden Tatursachen.

Die Kriminalpsychologie beschäftigt sich mit dem in der Tatsituation bestehenden seelischen Zustand des Täters (Triebreaktion, Affektstauung u. dgl.; die Feststellung krankhafter geistiger Störungen ist Aufgabe der Kriminalpsychopathologie). Hierbei handelt es sich um Grenzgebiete, in denen sich körperliche und seelische Funktionen und Zustände vielfach berühren und aufeinander einwirken.

Geht somit die Kriminalbiologie in den genannten Zweigen von der Erforschung der Täterpersönlichkeit aus, versucht die Kriminalsoziologie, die Erforschung der Umwelteinflüsse für die Erklärung des Verbrechens nutzbar zu machen (Familienverhältnisse, Kindheit, berufliche Entwicklung, Lebensweise u. dgl.).

Erst aus der Zusammenfassung der verschiedenen kriminologischen Gesichtspunkte kann ein zutreffendes Bild von den Ursachen einer Straftat und vom Täter gewonnen werden; hiervon hängt wiederum die Beurteilung seiner Schuld ab. Die namentlich von Exner, Seelig, Mezger, Frey u. a. entwickelten Lehren der K. versuchen manche Forscher (insbes. A. Mergen) durch Betonung der soziologischen Gesichtspunkte, insbes. der Umwelteinflüsse, in neue Bahnen zu lenken. Dazu gehört vor allem die Forderung, die Schuldstrafe in weiterem Umfang als bisher durch bessernde und vorbeugende Maßnahmen zu ersetzen (s. a. défense sociale).




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