Agent

(lat. agere handeln), Vertreter, Beauftragter (z. B. Handelsvertreter, Kommissionär).

, Handelsrecht: veraltete Bezeichnung für einen gewerbs- oder geschäftsmäßig tätigen Vertreter für häufig abgeschlossene Vertragsarten; der heutigen Tätigkeit eines Handelsvertreters vergleichbar.

1. Handelsrechtlich die veraltete Bezeichnung für einen gewerbs- oder geschäftsmäßig handelnden Vertreter für beliebige Arten von Geschäften (Handelsvertreter); s. a. Prozessagent.

2. Umgangssprachliche Bezeichnung für verdeckten Ermittler, auch agent provocateur, und verdeckt arbeitende Bedienstete der Nachrichtendienste (nachrichtendienstliche Mittel). S. a. Agententätigkeit.




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