Belegschaftshandel

die meist durch den Betriebsrat eines Unternehmens vermittelte Möglichkeit, bei bestimmten Händlern für Betriebsangehörige Einkaufsvergünstigungen zu erhalten. Der B. ist erlaubt, wenn nicht gesetzliche Vorschriften (unlauterer Wettbewerb) verletzt werden. Ein Gesetz gegen den
B. wurde vom Bundespräsidenten nicht ausgefertigt, weil es verfassungswidrig gewesen wäre; es ist daher nicht in Kraft getreten.

Im Arbeitsrecht :

ist die Erschliessung verbilligter Bezugsquellen für die AN. Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn Personaleinkäufe von der Zustimmung der Geschäftsleitung abhängig gemacht werden, um eine Überschuldung zu verhindern (DB 82, 2632).




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