Europäische Investitionsbank

, Abk. EIB: finanzielle Sondereinrichtung der Europäischen Gemeinschaften Art. 9, 266, 267 EG) mit eigener Rechtspersönlichkeit; 1958 gegründet mit Sitz in Luxemburg. Ihre Aufgabe besteht darin, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des gemeinsamen Marktes im Interesse der Gemeinschaft beizutragen. Im Vordergrund stehen die Förderung der Regionalentwicklung wirtschaftsschwacher Gebiete. Zur Erfüllung der Aufgaben verfügt die EIB über ein Kapital von ca. 100 Milliarden Euro. Mitglieder der EIB sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Hauptorgan ist der Rat der Gouverneure, bestehend aus den Finanzministern der Mitgliedstaaten, der die grundlegenden Entscheidungen trifft.

Die EIB, gem. Art. 308 f. AEUV (früher Art. 266 f. EGV) gegründet (s. a. Protokoll über die Satzung der EIB), hat die Aufgabe, zur ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes Bürgschaften und Darlehen für die Finanzierung bestimmter Vorhaben zu gewähren. Dazu gehören die Erschließung der weniger entwickelten Gebiete, die Modernisierung oder Umstellung von Unternehmen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie Vorhaben von gemeinsamem Interesse für mehrere Mitgliedstaaten, die wegen ihres Umfanges von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht vollständig finanziert werden können (Art. 309 AEUV). Die EIB ist Hausbank der Europäischen Union, ihre Mitglieder sind alle Mitgliedstaaten und sie hat ihren Sitz in Luxemburg.




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