Feudalismus

durch Lehenswesen (Lehen) gekennzeichnetes Gesellschaftssystem des Hoch- und Spätmittelalters; F. bezeichnet auch den Staat, der durch die patriarchalische Autorität des Monarchen und durch ständische Gliederung geprägt ist.

ist die soziale, wirtschaftliche und politische Ordnung, in der eine (adlige) Oberschicht mit Rechten an Grundstücken (Grundherrschaft) und anderen Gegenständen als Ausgleich für Kriegsdienste und andere Dienste ausgestattet wird (Lehnsrecht). Der F. steht im Gegensatz sowohl zum Absolutismus wie auch zur Volkssouveränität. Der F. wurde seit 1789 beseitigt. Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005; Fryde, N., Die Gegenwart des Feudalismus, 2002

ist die Bezeichnung für eine aus dem Mittelalter herrührende Sozialordnung, die sich bis in die neuere Zeit in Europa erhalten hat. Als feudum wurde im Mittelalter das Lehen (Lehnsgut) bezeichnet, das der Lehnsherr dem Vasallen auf Lebenszeit zur Nutzung überließ, wodurch der Belehnte zu Dienstleistungen verpflichtet wurde. Nachdem das Lehen vielfach erblich geworden war, bildete sich eine Schicht von „Feudalherren“, die den ihnen überlassenen Grund und Boden von Vasallen oder (meist hörigen) Hintersassen bewirtschaften ließen. Während die Feudalherren, die Adelige oder hohe geistliche Würdenträger waren, ursprünglich auch an der staatlichen Gewalt beteiligt waren, blieb ihnen nach der politischen Entmachtung noch die wirtschaftliche Machtstellung bis zur französischen Revolution.




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