Fonds

ist die Gesamtheit für bestimmte Zwecke gehaltener, vielfach unter besonderer Verwaltung stehender Geldmittel oder sonstiger Vermögenswerte. Lit.: Lüdicke, J./Arndt, J., Geschlossene Fonds, 4. A. 2007; Klöckner, W., Fonds erfolgreich verkaufen, 2003

ist eine aus dem angelsächsischen juristischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für ein Sondervermögen. Das Wort und die Sache werden im öffentlichen Haushaltsrecht vor allem für Finanzierungsvermögen außerhalb des regulären Haushalts („Schattenhaushalt“) verwendet. Im Privatrecht/Steuerrecht bezeichnet es insbesondere die Investment- und Immobilienfonds, also Sondervermögen in Wertpapieren und Grundbesitz. Bei den Grundbesitzfonds sind offene und geschlossene Immobilienfonds zu unterscheiden. Die offenen sind als Kapitalanlagegesellschaften einzuordnen. Bei ihnen sind die Anleger („Investoren“) Teilhaber eines auf Erweiterung von Besitz und Anlegerkreis ausgerichteten Vermögensmasse. Die Erträge sind steuerlich Kapitalerträge. Dagegen ist der geschlossene Fonds auf eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung unterschiedlicher rechtlicher Konstruktion an einer Immobilienanlage (meist ein einzelnes größeres Anlageobjekt) ausgerichtet. Steuerlich sind geschlossene Fonds eine Sonderform der Verlustzuweisungsgesellschaften. Die Erträge/Verluste sind solche aus Vermietung und Verpachtung.




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