Gesetzbuch

Ein besonders umfangreiches Gesetz, das dazu bestimmt ist, ein ganzes Rechtsgebiet zu regeln (zu kodifizieren). Bei uns gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahre 1896 für das Gebiet des Zivilrechts, das Handelsgesetzbuch (HGB) aus dem Jahre 1897 (in Wahrheit älter, aber dem BGB angepaßt) für das Gebiet des Handelsrechts und das Strafgesetzbuch (StGB) aus dem Jahre 1871 (in seinem allgemeinen Teil 1975 völlig neu gefaßt) für das Gebiet des Strafrechts. Ein Arbeitsgesetzbuch für das Gebiet des Arbeitsrechts und ein Sozialgesetzbuch für das des Sozialrechts sind in Arbeit, ohne daß abzusehen wäre, wann sie fertiggestellt werden. Außerdem sind Gebiete wie das Recht des Zivil- und Strafprozesses, der Sozialversicherung und der Steuern in Gesetzbüchern geregelt, die sich aber «Ordnungen» nennen (Zivilprozeßordnung, Strafprozeßordnung , Reichsversicherungsordnung, Abgabenordnung).

ein Gesetz, das eine Rechtsmaterie (z.B. Handelsrecht) weitgehend regelt (z.B. Handelsgesetzbuch).

ist das wegen seines Umfangs als Buch eingeordnete bzw. benannte Gesetz (z.B. Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Sozialgesetzbuch, Baugesetzbuch, Zivilgesetzbuch). code, codex




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