Grüne Versicherungskarte

Während es früher nicht empfehlenswert war, ins europäische Ausland ohne eine grüne Versicherungskarte zu fahren, ist diese nunmehr seit entsprechenden Abkommen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, aber auch mit anderen Staaten, wie Finnland Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechoslowakei oder Ungarn, nicht mehr erforderlich. Zumindest wird sie nicht mehr kontrolliert. Es kann jedoch nach wie vor die Position des Autofahrers erheblich erleichtern, wenn er bei einer Fahrt ins Ausland und einem dabei entstehenden Verkehrsunfall sofort die grüne Versicherungskarte vorlegen kann. Grundsätzlich reicht jedoch für Fahrten in die vorbezeichneten Länder das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen dieser Staaten zum Versicherungsnachweis aus. Ist jedoch eine grüne Versicherungskarte ausgestellt, dann garantiert die ausstellende Versicherung sowohl dem eigenen Versicherungsnehmer gegenüber wie auch gegenüber dem Geschädigten, alle Schäden, die im Ausland entstehen, zumindest in dem Umfang zu übernehmen, der nach den Gesetzen des Besuchslandes über die Pflichtversicherung verlangt wird. In allen diesen Ländern ist für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen eine Pflichtversicherung, allerdings mit höchst unterschiedlichen Deckungssummen, vorgeschrieben. Da die Bundesrepublik Deutschland ein Pflichtversicherungsgesetz erlassen hat, in dem mit die höchsten Versicherungssummen verlangt werden, gibt die grüne Versicherungskarte allerdings einen Schutz eher dem schädigenden Ausländer, als dem Deutschen, der im Ausland einen Verkehrsunfall verursachtes sei denn, er hat einen Deutschen geschädigt und sich den Schutz der grünen Versicherungskarte geholt. Selbst wenn dort dann erheblich niedrigere Versicherungssummen vorgeschrieben sind, erhält der Geschädigte Versicherungsschutz nach den günstigeren deutschen Bestimmungen.

Auslandsfahrt. Die grüne Versicherungskarte ist der für Auslandsfahrten in bestimmte Länder notwendige Nachweis, daß für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherunig abgeschlossen ist (= Internationale Versacherun gskarte).




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