Informationsfreiheitsgesetze

allgemeine gesetzliche Regelungen, die dem Einzelnen ein voraussetzungsloses Zugangsrecht zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen gewähren (Informationsfreiheit). In anderen Ländern (USA, skandinavische Länder) bestehen solche allgemeinen Informationsfreiheitsrechte, die das staatliche Handeln transparent machen sollen, bereits seit vielen Jahrzehnten. Auf europäischer Ebene gibt Art. 255 des EG-Vertrages jedem Bürger ein Einsichtsrecht in die Dokumente des Europäischen Parlaments, des Rates Rat der Europäischen Union) und der Kommission Europäische Kommission). Deutsche Informationsfreiheitsgesetze waren zunächst als Landesgesetze für die Verwaltungstätigkeit des jeweiligen Landes erlassen. Für Bundesbehörden gilt seit 2005 das Informationsfreiheitsgesetz. Daneben treten bereichsspezifische Regelungen wie das Umweltinformationsgesetz ( Umweltinformation), das Stasi-Unterlagengesetz oder der verwaltungsverfahrensrechtliche Akteneinsichtsanspruch der Beteiligten (Akteneinsicht).Den Informationsfreiheitsgesetzen liegt Immanuel Kants (Kant) Erkenntnis zugrunde, dass „alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, unrecht (seien)”. Soweit gesetzliche Regelungen bestehen, kann der Zugang zu den behördlich vorhandenen Informationen nur bei erheblicher Beeinträchtigung anhängiger Verfahren, zum Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses, von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen sowie personenbezogenen Daten (Daten, personenbezogene) eingeschränkt oder verwehrt werden.
Das Informationsrecht muss wegen des mit seiner Ausübung verbundenen Verwaltungsaufwands nicht kostenlos gewährt werden.
W KANT, Zum ewigen Frieden. Königsberg (Friedrich Nicolovius) 1795, Nachdruck Erlangen (Harald Fischer) 1984.




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