Interpol

(International Criminal Police Organisation, ICPO): 1923 gegründete internationale kriminalpolizeiliche Organisation mit derzeit 187 Mitgliedsstaaten und Sitz in Lyon. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1952 Mitglied von Interpol; nationales Zentralbüro ist das Bundeskriminalamt in Wiesbaden.
Zweck der Organisation ist die grenzüberschreitende Verfolgung und Verhütung von Straftaten, eine Förderung des Informationsaustausches und Rechtshilfe zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten. Informationen: http://www.interpol.int.

(Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation - IKPO) ist eine Vereinigung von ca. 170 nationalen Polizeibehörden. Zweck ist die grenzüberschreitende Verhütung und Verfolgung von Sraftaten (mit Ausnahme von politischen, militärischen, religiösen und rassischen Fragen) im Rahmen des nationalen Rechts und im Geiste der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dazu sind nationale Zentralbüros, in Deutschland das Bundeskriminalamt (§ 3 I BKAG) eingerichtet. Hauptaufgaben sind polizeilicher Informationsaustausch und Rechtshilfeverkehr über Straftaten mit internationalem Bezug. I. hat keine hoheitlichen Befugnisse. Organe sind die Generalversammlung der Mitglieder, das Generalsekretariat (in Lyon/Frankreich), das auch Informationszentrale ist und mehrere Dateien führt, sowie das Exekutivkomitee.




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