Kompetenzkonfliktsgericht

durch Landesgesetzgebung bestimmte Behörde, die den Streit zwischen den Gerichten und Verwaltungsbehörden oder -gerichten über die Zulässigkeit des Rechtsweges (und damit über die Zuständigkeit der betreffenden Gerichte oder Behörden) entscheidet; § 17 a GerichtsverfassungsG. In Bayern als "Kompetenzkonfliktsgerichtshof" dem Bayerischen Obersten Landesgericht angegliedert.




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