Rose-Rosahl-Fall

Berühmt gewordene Entscheidung des Preußischen Obertribunals zur strafrechtlichen Auswirkung des error in persona beim Haupttäter auf den Angestifteten (GA 7, 1859, 322 ff.).
Sachverhalt: Rosahl glaubte, durch Sehliebe übervorteilt worden zu sein. Er bot seinem Arbeiter Rose eine Belohnung dafür, dass dieser den Auftrag übernahm, Schliebe zu töten. Daraufhin legte sich Rose abends an einem Weg auf die Lauer, um Sehliebe zu erschießen. Aufgrund einer Verwechslung tötete er jedoch den dem Sehliebe ähnlich sehenden Gymnasiasten Harnisch.
Nach Auffassung des Reichsgerichts war Rosahl wegen Anstiftung zum vollendeten Mord strafbar. In Parallelfällen hat sich der BGH dieser Rspr. im Wesentlichen angeschlossen (Identitätsirrtum).




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