Steuersache

ist die eine Steuer betreffende Angelegenheit. Zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, von ihnen gebildete Partnerschaftsgesellschaften, Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften und entsprechende Berechtigte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union berechtigt (§ 3 StBerG).




Vorheriger Fachbegriff: Steuersäumnis | Nächster Fachbegriff: Steuersatz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen