Straßenreinigung

Im Mietrecht :

Meistens ist in der Hausordnung, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter im Mietvertrag im Allgemeinen zum Vertragsgegenstand gemacht wird, auch die Vorschrift über die Art und Weise der Straßenreinigung (Gehweg) vorgesehen.
Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass die Straßenreinigung, zu der im Winter auch die Schnee- und Eisbeseitigung gehören, nicht immer Angelegenheit des jeweiligen Erdgeschossmieters ist. Meistens ist für das gesamte Anwesen ein wechselnder Reinigungs- und Schneefegedienst, ähnlich wie bei der Kehrwoche, vorgesehen.
Die turnusmäßige Reinigung der Straße gehört zu einer echten Nebenverpflichtung des Mieters. Wird diese Reinigungsverpflichtung unterlassen, so kann sich der Mieter unter bestimmten Umständen schadensersatzpflichtig machen. Hierbei können auf den vertragswidrig handelnden Mieter erhebliche Schadensersatzansprüche zukommen. Stürze auf nicht geräumten Gehwegen können für den Verpflichteten teuer werden (Schmerzensgeld für den Geschädigten).
Weitere Stichwörter:
Abmahnung, Hausmeister, Hausordnung, Kehrwoche




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