Verfahrensbeteiligte

sind die Personen, die in einem Verfahren eine Funktion ausüben od. deren Rechte durch das Verfahren berührt werden; z. B. im Zivilprozess der Kläger, der Beklagte, Prozessbevollmächtigte (Prozessvollmacht), im Strafprozess der Angeklagte, dessen Verteidiger, der Staatsanwalt, der Privat- od. Nebenkläger.

werden allgemein die Personen genannt, denen entweder - abgesehen vom Gericht oder der verfahrensleitenden Behörde - in einem Verfahren eine Funktion zukommt oder deren Rechte durch das Verfahren berührt werden; so im Zivilprozess Kläger, Beklagter, Prozessbevollmächtigter, im Strafprozess Beschuldigter, Verteidiger, Staatsanwalt, Neben- und Privatkläger. Manche Verfahrensgesetze (so das FGG, die VwGO, das SGG) verwenden den besonderen Begriff Beteiligte. Rechtliche Bedeutung hat ferner im Strafprozess der Begriff des Nebenbeteiligten (z. B. der von einer Beschlagnahme betroffene Dritte; das Finanzamt im Steuerstrafverfahren, die Verwaltungsbehörde im gerichtlichen Bußgeldverfahren) und des Einziehungsbeteiligten (Einziehung); vgl. §§ 33, 33 a StPO über Anhörung und rechtliches Gehör sowie für die Rechtsmittelbefugnis §§ 304 II, 433 I StPO.




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