Verfassungsgrundsätze

Wesentliche Prinzipien einer Verfassung. Im Grundgesetz sind dies: allgemeines, unmittelbares, freies, gleiches und geheimes Wahlrecht, Gewaltenteilung, Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, Recht auf parlamentarische Opposition, Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament, Unabhängigkeit der Gerichte und Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.

sind bestimmte Grundlagen der demokratischen Staatsordnung, deren Schutz besonders gewährleistet ist. Das absichtliche Eintreten für Bestrebungen, die sich gegen V. richten, ist Strafmerkmal bei staatsgefährdender Sabotage (Rechtsstaatsgefährdung) und Zersetzung (§§ 87 ff. StGB). V. in diesem Sinne sind: allgemeines, gleiches, freies und geheimes Wahlrecht, Gewaltentrennung, Bindung des Gesetzgebers an die Verfassung und des Richters sowie der Verwaltung an Gesetz und Recht, das Recht der parlamentarischen Opposition, die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament, die Unabhängigkeit des Richters und der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft (§ 92 II StGB). Die V. sind zu unterscheiden vom Begriff der verfassungsmäßigen Ordnung in §§ 81, 82 StGB (Verfassungshochverrat), der weiter ist und insbes. auch die Grundrechte umfasst. S. a. Demokratie.




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