Verfassungstreue
ist i. Gegensatz zum Verfassungsverrat ein Verhalten im Einklang mit den Normen der Verfassung. ist eine ausdrückliche Schranke der Freiheit der Lehre als Teil der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III 2). Diese Vorschrift erklärt sich aus dem - von den Schöpfern des Grundgesetzes angenommenen - Missbrauch des akademischen Katheders zu verfassungsfeindlicher Agitation in der Weimarer Republik. Im übrigen ist es ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass den Beamten eine besondere politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung obliegt. Diese Loyalität erfordert mehr als nur eine formal-korrekte Amtsausübung. Sie verlangt von dem Beamten insbesondere, dass er die Verfassung als einen hohen Wert anerkennt, für den es einzutreten gilt. Von Gruppen und Bestrebungen, die den Staat, seine verfassungsmässigen Organe und die geltende Verfassungsordnung bekämpfen, hat der Beamte sich eindeutig zu distanzieren. Extremisten im öffentlichen Dienst. die Gewähr dafür, dass der Beamte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Verfassungstreue ist für den einzelnen Beamten ein persönliches Eignungsmerkmal i. S. d. Art. 33 Abs. 2 GG. Sie ist Einstellungsvoraussetzung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG/BBG) und außerdem Dienstpflicht (§ 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 S. 3 BBG). Aus Art. 33 Abs. 4 GG folgt, dass Beamte in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn stehen. Ob der Beamte oder Beamtenbewerber die erforderliche Gewähr bietet, ist aufgrund einer Prognoseentscheidung festzustellen, die allerdings von dem Verhalten in der Vergangenheit auszugehen hat. Unproblematisch schließt ein aktives Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung die Eignung zum Beamten aus (z. B. Kandidatur für eine verfassungsfeindliche Partei, sonstige Handlungen, die auf eine Identifikation mit den Parteizielen schließen lassen). Nach h. M. kann auch bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Denn die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, dass er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten es sich lohnt” (BVerfGE 39, 334 ff., insb. 347). Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation schließt zwar ein zukünftiges verfassungstreues Verhalten nicht ohne weiteres aus, jedoch kann schon die bloße Mitgliedschaft bei der gebotenen Gesamtabwägung als Indiz für die mangelnde Verfassungstreue gewertet werden. Radikale im öffentlichen Dienst.
Weitere Begriffe : Schlachtviehmärkte | vorvertragliches Schuldverhältnis | Berufsbildlehre |
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