Versailler Vertrag

(auch: Versailler Diktat)
nach dem 1. Weltkrieg am 28.6.1919 in Versailles Unterzeichneter Friedensvertrag zwischen Deutschland und 26 "Feindmächten"; enthielt territoriale Abtretungsbestimmungen, militärische Bestimmungen und Wiedergutmachungen (Reparationen) zu Lasten des Deutschen Reiches; am 10.1.1920 ratifiziert (Ratifizierung).

ist der am 28. 6. 1919 zwischen 27 alliierten und assoziierten Mächten einerseits und dem (zweiten) Deutschen Reich andererseits nach Zustimmung der deutschen Nationalversammlung (23.6. 1919 237 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen, 138 Nein-Stimmen) in Versailles abgeschlossene, den ersten Weltkrieg gegenüber Deutschland formell beendende Friedens vertrag, der am 10. 1. 1920 in Kraft trat. Von vielen Deutschen wurde er wegen seines diktathaften Charakters innerlich nicht angenommen. Sie versuchten (erfolglos), durch den zweiten Weltkrieg seine Folgen zu Gunsten Deutschlands abzuändern. Lit.: Hajfner, S. u. a., Der Vertrag von Versailles, 1978

Der Friedensvertrag von Versailles, der den ersten Weltkrieg beendete, wurde am 28. 6. 1919 zwischen den Alliierten und den ihnen assoziierten Mächten und dem Deutschen Reich geschlossen, nachdem die deutsche Nationalversammlung ihm am 23. 6. 1919 zugestimmt hatte (RGBl. 1919, 687). Von den USA wurde er nicht ratifiziert. Der Vertrag enthält außer dem eigentlichen Vertragswerk die Satzung des Völkerbundes und Bestimmungen über das internationale Arbeitsrecht. Für Deutschland bedeutete er eine überaus schwere politische und wirtschaftliche Belastung durch Anerkennung der Kriegsschuldthese, den Verlust sämtlicher Kolonien, umfangreiche Gebietsabtretungen, Verzicht auf Ansprüche des Reiches im Ausland, hohe Reparationsleistungen u. a. m. Zu der Abtretung von Reichsgebiet an Nachbarstaaten - insbes. an Frankreich (Elsass-Lothringen), Belgien (Eupen, Malmedy, Moresnet), Polen (Teile Oberschlesiens), die Tschechoslowakei (Sudetengebiet), Dänemark (Nordschleswig) - kam der vorübergehende Verlust des Saargebiets, das Ausscheiden des Memelgebiets und Danzigs aus dem Reich sowie das Verbot des Anschlusses von Deutsch-Österreich. Ferner mussten die Internationalisierung von Rhein, Donau, Elbe, Oder und Memel, eine 15-jährige, später auf 10 Jahre abgekürzte Besetzung des linken Rheinufers und dessen Entmilitarisierung sowie eine Begrenzung der deutschen Streitkräfte und die Einschränkung der Lufthoheit hingenommen werden. Die finanziellen Belastungen durch den VV trugen zum Niedergang der deutschen Wirtschaft und zur Entwicklung einer Inflation bei, während die mit ihm verbundene Diskriminierung einer extrem nationalistischen Propaganda Nahrung gab. Der VV ist daher letztlich eine der Ursachen des Untergangs der Weimarer Republik geworden.




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