Viktimologie

(Opferkunde) ist das Teilgebiet der Kriminologie, das die Beziehungen zwischen Täter und Verletztem (Opfer) einer Straftat betrifft. Lit.: Kiefl, W., Soziologie des Opfers, 1986; Kropp, C., Viktimologie, JuS 2005, 686

Teildisziplin der Kriminologie. Wissenschaft vom Verbrechensopfer bzw. vom Opferverhalten. Wichtigste Forschungsmethoden sind empirische Dunkelfeldstudien (Dunkelfeldforschung) zum Opferwerden und Befragungen von Opfern nach ihren Erfahrungen mit Opferwerden und Reaktionen hierauf. Im Zentrum des Interesses steht die Viktimologie der Vergewaltigung. Im Vorfeld des Opferwerdens (Viktimisierung) ist die Analyse der TäterOpfer-Beziehung zum Verständnis von Ursprung und Ablauf der Tat entscheidend. Wichtig sind auch Informationen über generelle Opferanfälligkeit durch bereits mitgebrachte psychische und soziale Schäden (vorzufinden etwa bei illegal eingereisten Prostituierten, ins Familienkreis sexuell missbrauchten Kindern, körperlich widerstandsunfähigen Personen). Auch kann das Unterlassen gebotener Vorsichtsmaßnahmen das Risiko steigern, Opfer einer Straftat zu werden. Rechtspolitische Konsequenzen der Erforschung des Opferwerdens sind im materiellen Strafrecht etwa die 1998 erfolgten Strafrahmenerhöhungen in §§ 176a, 176b, 177, 178, 224, 226 StGB sowie die Neubewertung des Wohnungseinbruchsdiebstahls in § 244 Abs. 1 Nr.3 StGB als Qualifikationstatbestand; daneben ist auch die 1994 erfolgte Neuregelung in § 46a StGB zum Täter-Opfer-Ausgleich zu nennen. Strafprozessrechtlich wurde dem Opfer in der StPO die Möglichkeit gegeben, als Nebenkläger aufzutreten (vgl. §§395 ff. ). Weitergehende Rechte gibt § 406g StPO mit der Stellung als Verletzter im Verfahren. Als Verbesserung des Opferschutzes sind die §§ 68a, 247 S.2 StPO, § 171 b GVG zu nennen. Im Adhäsionsverfahren nach §§403 ff. StPO kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.

ist die Lehre vom Opfer (lat. victima) der Straftat. Sie befasst sich vorwiegend mit der Beziehung zwischen Täter und Opfer (O.) bei der Verbrechensentstehung, mit dem Prozess des O.werdens (Beteiligung des O., Mitverursachung; Milderung der Hemmung des Täters, weil O. schadensversichert), Anzeigebereitschaft des O. (wichtig für das Kriminalitäts-Dunkelfeld), Früh- und Spätschäden (auch psychische), Schutz des O. im Ermittlungs- und im Strafverfahren, Verbrechensverhütung durch viktimologische Prognose und im Hinblick auf victimogene Personen (O.gefährdete, z. B. Taxifahrer, Geldboten), vorbeugender Schutz potenzieller O. (Warnung von Anhaltern, Drogengefährdeten usw. vor gefährlichen Räumen und Personen), Wiedergutmachung, O.hilfe (Gewalttaten, Entschädigung für Opfern von -).




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