Wohnungszwangswirtschaft

Sie hat zum Ziel, den zu knappen Wohnraum gerecht zu verteilen; in Deutschland verstärkt seit 1936. Die W. sah Mietpreisbindung, Wohnraumbewirtschaftung und Mieterschutz vor. Durch das Abbaugesetz vom wurde die W. stufenweise beseitigt nur noch in Berlin, Hamburg und München (Stadt und Landkreis); Siehe auch: Weisser Kreis, Soziales Mietrecht.




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