Festverzinsliche Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapiere, von den Banken Schuldverschreibungen genannt, sind Wertpapiere,
* die eine Darlehensforderung verbriefen,
* die einen Anspruch auf Rückzahlung des angelegten Betrags gewähren,
* die einen Anspruch auf meist festen Zins gewähren,
* die in der Regel jederzeit über die Börse verkauft werden können.
Beispiele für festverzinsliche Wertpapiere sind Bundesobligationen, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Industrieobligationen und Auslandsanleihen.
Die meisten festverzinslichen Wertpapiere haben zwar eine feste Laufzeit, können aber fast alle im Bedarfsfall vorzeitig über die Börse verkauft werden.

Anleihe.




Vorheriger Fachbegriff: Festungshaft | Nächster Fachbegriff: Feuchte Wände


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen