Fleisch

1.
Das F.-G v. 9. 4. 2008 (BGBl. I 714) regelt die Klassifizierung von geschlachteten Rinder-, Schweine- und Schafskörpern gem. Handelsklassenrecht (s. Handelsklassen) sowie die Zulassung und Überwachung der damit befassten Personen und Unternehmen. S. a. Ekelfleisch, Fleischhygiene, Hackfleisch, Kennzeichnung von Lebensmitteln, Schlachthöfe.

2.
Die VO (EG) 745/2004 v. 16. 4. 2004 (ABl. EU L 122/1) m. Änd. enthält Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (F., F.-Erzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse) durch Reisende in die Gemeinschaft zum persönlichen Verbrauch. Alle Erzeugnisse im Reisegepäck (Gepäck), die der VO nicht entsprechen, werden beschlagnahmt und vernichtet. Internationale Unternehmen der Personenbeförderung weisen ihre in die EU beförderten Passagiere auf die Vorschriften hin (Art. 3).




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