Gewinn
allgemein die Differenz zwischen Erträgen und Aufwand eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Im Handeisrecht wird der G. durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt; nach dem Steuerrecht hängt der G. und seine Ermittlung von den Einkunftsarten ab.
In der handelsrechtlichen Bilanz
ist der Gewinn der Überschuss der
Aktiva über die
Passiva. Im
Steuerrecht wird der G. bei den Einkunftsarten 1 bis 3 (
Einkommen) i.d.R. dadurch ermittelt, dass das
Betriebsvermögen am Ende eines
Wirtschaftsjahres dem am Ende des vorhergehenden
Wirtschaftsjahres gegenübergestellt wird (Betriebsvermögensvergleich; § 4 Einkommensteuergesetz). Steuerpflichtige, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, (i. d. R. Freiberufler und Landwirte), können als Gewinn auch den Uberschuss der Betriebseinnahmen über die
Betriebsausgaben des
Wirtschaftsjahres ansetzen.
Vorheriger Fachbegriff: gewillkürte Prozessstandschaft | Nächster Fachbegriff: Gewinnanteilschein