Gewinn

allgemein die Differenz zwischen Erträgen und Aufwand eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Im Handeisrecht wird der G. durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt; nach dem Steuerrecht hängt der G. und seine Ermittlung von den Einkunftsarten ab.

In der handelsrechtlichen Bilanz

ist der Gewinn der Überschuss der Aktiva über die Passiva. Im Steuerrecht wird der G. bei den Einkunftsarten 1 bis 3 (Einkommen) i.d.R. dadurch ermittelt, dass das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres dem am Ende des vorhergehenden Wirtschaftsjahres gegenübergestellt wird (Betriebsvermögensvergleich; § 4 Einkommensteuergesetz). Steuerpflichtige, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, (i. d. R. Freiberufler und Landwirte), können als Gewinn auch den Uberschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben des Wirtschaftsjahres ansetzen.






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