Mieterdarlehen

Um zu einer möglichst günstigen Wohnung zu kommen, haben sich Vermieter und Mieter schon viel einfallen lassen. Dazu gehört auch das Mietdarlehen, ein Darlehen, das der Mieter dem Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags gewährt, gegebenenfalls als Beihilfe dafür, dass die Mietwohnung überhaupt entstehen kann. Wenn keine andere Vereinbarung vorliegt, erfolgt die Rückzahlung dadurch, dass eine erheblich geringere Miete solange bezahlt werden muss, bis das Darlehen aufgebraucht ist. Wird das Mietverhältnis vorzeitig beendet, ist der Vermieter auch verpflichtet, den noch offenen Darlehensrest zurückzubezahlen.

ist ein dem Vermieter vom Mieter bei Abschluss des Mietvertrages zur Verfügung gestelltes Darlehen. Die Ausgestaltung (Verzinsung, Laufzeit, Rückzahlung) ist unterschiedlich, häufig wird das M. ratenweise durch Verrechnung mit der Miete abgetilgt. Wird das M. zum Bau oder Ausbau der Wohnung verwendet, gilt die Verrechnungsabsprache auch gegenüber einem späteren Erwerber des Gebäudes. Bei vorzeitigem Auszug des Mieters ist der Rest des M.s i.d.R. zurückzuzahlen. Baukostenzuschuss, Mietvorauszahlung.

Baukostenzuschuss, Wohnraummietvertrag (4 b).




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