Register

Verzeichnisse, die von Gerichten oder Behörden über rechtliche Vorgänge geführt werden, an denen ein öffentliches Interesse besteht, zum Beispiel das Grundbuch, das Handelsregister und das Schuldnerverzeichnis, die von den Amtsgerichten geführt werden, das Strafregister, das von der Staatsanwaltschaft geführt wird, die Personenstandsregister, die die Standesämter führen, das Patentregister, das das Patentamt führt. Im allgemeinen haben die das Register führenden Behörden oder Gerichte die Möglichkeit, Personen, in deren Angelegenheiten eine Eintragung vorzunehmen ist, durch Zwangsgelder dazu zu zwingen, die Eintragung vornehmen zu lassen. In einigen Fällen ist die Eintragung auch notwendig, um ein Rechtsgeschäft wirksam werden zu lassen, zum Beispiel bei Geschäften über Grundstücke die Eintragung ins Grundbuch. In diesen Fällen spricht man von konstitutiven (rechtsbegründenden) Eintragungen. Die Frage, wer das Recht hat, in ein Register Einsicht zu nehmen, ist unterschiedlich geregelt. Neben fast völlig öffentlichen Registern, wie etwa dem Handelsregister, gibt es andere, die praktisch nur für Behörden und Gerichte selbst geführt werden, zum Beispiel das Strafregister. Für Eintragungen in Register wird meist eine Gebühr erhoben.

ist das amtlich über bestimmte rechtlich bedeutsame Verhältnisse geführte Verzeichnis (z.B. Handelsregister) meist der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Lit.: Krafka, A./Willer, H., Registerrecht, 7. A. 2007; Gustavus, E., Handels- und Registerrecht, 4. A. 2001




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