Schadensausgleich

Unter Schadensausgleich versteht man die Schadensregulierung unter mehreren Personen, die einem Dritten - dem Geschädigten - auf Grund eines Kraftfahrzeugunfalls zum Schadensersatz verpflichtet sind, wobei eine Abwägung der Verantwortlichkeit und des Grades der Verursachung stattfindet. Der Grad des Verschuldens ist daneben nur unter den sonstigen Umständen in Betracht zu ziehen. Diese Abwägung kann im Einzelfall dazu führen, daß die geringe Schuld und Verursachung des einen Teils gegenüber dem grob fahrlässigen Verhalten des anderen Teils völlig zurücktritt und dieser die Schadensfolgen allein zu vertreten hat. Zu diesem Stichwort ist eine fast unüberschaubare Rechtsprechung vorhanden.

Schadenersatz, Vorteilsausgleichung. Sch. für Kriegerwitwen Grundrente.

Schadensersatz (2 a).




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