Ungericht

und Frevel bildeten die mittelalterlichen Verbrechen. U.e wurden mit Strafen bedroht, die an Hals und Hand gingen, also mit Strafen des Todes und der Verstümmelung (Halsgericht). Zu den U.en gehörten vor allem Landfriedensbruch, Mord, Raub, Brandstiftung, Landzwang, schwerer Diebstahl, Hausfriedensbruch, Münzfälschung, Zauberei, Ketzerei und gewisse Sexualdelikte. Die Schwere des begangenen Diebstahls wurde nach dem Wert der gestohlenen Sache bemessen. Bei Körperverletzungen kam es darauf an, ob blutende Wunden entstanden und bei Fleischwunden, wie tief diese waren.




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