Kind

im verwandtschaftlichen Sinn ein Abkömmling 1. Grades. Altersmäßig ein Mensch zwischen Geburt und Vollendung des 14. Lebensjahres, z.T. aber auch darüber hinaus. eheliches K., nichteheliches K., Adoption, elterliche Sorge, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Strafmündigkeit.

(§§ 1591 ff. BGB) ist im Gegensatz zu anderen Verwandten eines Menschen der Abkömmling ersten Grades, sonst vielfach der Mensch zwischen der Geburt und der Vollendung des 14. Lebensjahrs, öfter auch darüber hinaus. Das K. konnte bis 1998 ehelich oder nichtehelich sein. Ein Mensch, der nicht (bereits) Abkömmling eines bestimmten anderen Menschen ist, kann durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) von diesem bestimmten anderen Menschen als K. angenommen werden. Im Privatrecht steht das K. zu den Eltern in einem El- tem-Kind-Verhältnis (elterliche Sorge) und ist bis zu seiner Volljährigkeit entweder (überhaupt) nicht oder (nur) beschränkt geschäftsfähig. Es teilt bis zur Volljährigkeit den Wohnsitz der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten, wobei (im Streitfall) grundsätzlich die Mutter das Kind kriegt und der Vater zahlt. Es hat einen Anspruch auf Unterhalt (§ 1601 BGB, z.B. auch trotz Volljährigkeit im Berufsschulgrundjahr) und einen Anspruch auf Erziehung ohne Gewalt (§1631 II BGB). Die Geburt eines Kindes kann unter bestimmten Umständen als ein Schaden eingestuft werden (str.). Im Arbeitsrecht darf ein K. erst ab 15 Jahren leichte Arbeiten verrichten. Im Strafrecht ist das K. im Gegensatz z.B. zum Jugendlichen (noch) nicht verantwortlich. Im Steuerrecht sind auch zugunsten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebender Eltern Kinderbetreuungskosten und ein Haushaltsfreibetrag steuermindemd zu berücksichtigen. Unter dem 20. 11. 1989 legten die Vereinten Nationen eine Konvention für die Rechte des Kinds vor. Lit.: Van Eis, H., Das Kind im einstweiligen Rechtsschutz im Familienrecht, 2000; Löhning, M., Das Recht des Kindes nicht verheirateter Eltern, 2001; Handbuch Anwalt des Kindes, hg. v. Röchling, W., 2001; Hahn, D., Kindheits-, Jugend- und Erziehungsrecht, 2004; Carl, E. u.a., Kindesanhörung, NJW 2005, 1681; Hey, /., Der neue Abzug für Kinderbetreuungskosten, NJW 2006, 2001




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