Kosten der Unterkunft

Bei einer Eigentumswohnung :

Wohnen kostet Geld, deshalb ist die Antwort auf die Frage, wie bringe ich die Finanzmittel für das Wohnen, sei es in einer Mietwohnung oder in einer Eigentumswohnung, sei es in einer Wohngemeinschaft oder Seniorenresidenz (nur um einige Beispiele zu nennen), auf, ganz elementar für den Betroffenen, gleichgültig, wie alt er ist.

Bei alten Menschen, die entweder eine Altersrente oder eine Pension beziehen, sind die Finanzmittel, wenn kein grösseres Vermögen in der Hinterhand ist, überschaubar und vor allem in der Regel auch nicht mehr zu steigern. Oft reichen die regelmässigen Einnahmen zur Aufbringung der Miete und der Nebenkosten nicht aus, selbst wenn man in der eigenen Eigentumswohnung "mietfrei" lebt, kann es zu Problemen bei der Finanzierung der laufenden Hausgelder kommen, insbesondere bei hohen -Sonderumlagen.

Hier helfen, wenn die Voraussetzungen gemäss § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II gegeben sind, die Kommunen aus, indem sie die "Kosten der Unterkunft und Heizung" ganz oder teilweise übernehmen. Allerdings werden nur die "angemessenen" Kosten übernommen. Was ist darunter zu verstehen? Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an, wobei zum Beispiel die Anzahl der Personen im Haushalt und die soziale Integration in der Nachbarschaft zu berücksichtigen sind.

Neben den reinen Unterkunftskosten werden auch die Heizkosten übernommen sowie die Nebenkosten (Betriebskosten), soweit sie vom Vermieter umgelegt werden dürfen. Die individuellen Stromkosten (nicht der "Allgemeinstrom" für die Hausflurbeleuchtung und Kellerbeleuchtung) gehören normalerweise nicht dazu, da diese Kosten schon in der sozialrechtlichen "Regelleistung" mit enthalten sind.

Der Antragsteller sollte sich bei seiner Kommune erkundigen, ob er bei einem notwendigen Umzug die Wohnungsbeschaffungskosten (Mietkaution, Maklerprovision, Spedition) erstattet bekommt. Diese werden in der Regel übernommen, wenn die Kommune vorher dem Umzug, der vielleicht aus krankheits- oder altersbedingten Gründen notwendig ist, zugestimmt hat. Als Grund für die Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten könnte auch der Umzug in eine "Seniorenwohngemeinschaft" oder in eine andere Wohnform des gemeinsamen Wohnens im Alter gelten. Dies kann jedoch nur individuell geklärt werden.




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