Wehrdienstgerichte
Dienstgerichte für -Disziplinarverfahren gegen Soldaten und Verfahren über Beschwerden von Soldaten: die Truppendienstgerichte und die Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts, die ihren Sitz in München haben.
sind Dienstgerichte des Bundes (vgl. Art. 96 IV GG) für Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO). Sie gliedern sich in die Truppendienstgerichte (vgl. VO v. 6. 6. 2001, BGBl. I 1039, m. Änd.) und die Wehrdienstsenate beim Bundesverwaltungsgericht als Berufungs- und Beschwerdeinstanz (§§ 62 bis 73 WBO, §§ 17 bis 19 WBO).
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