Bremsverzögerung
ist der in § 41 StVZO festgelegte Begriff der Geschwindigkeitsverminderung eines Kraftfahrzeugs in Metern während der Sekunde. Die vorbeschriebene B. muss auf ebener trockener Strasse bei vollbelastetem Fahrzeug erreicht werden. Eine Bremsverzögerung von 2,5 m/sek2mul erreicht werden: 1) mit der Betriebsbremse: bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, -2) mit beiden Bremsen: bei Krafträdern, auch mit Beiwagen,-3)mit der mechanischen Feststellbremse: bei Elektrofahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, - 4) mit einer feststellbaren Bremse: bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h. - Eine Bremsverzögerung von mindestens 1,5 m/sek2 muss erreicht werden: 1) mit einer Bremse, und zwar der Betriebsbremse: bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h,- 1) mit der mechanischen Feststellbremse: bei allen Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder); bei Elektrofahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h, - 3) mit einer feststellbaren Bremse: bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h, soweit sie durch ein - Geschwindigkeitsschild nach § 58 StVZO gekennzeichnet sind. - Eine mittlere Bremsverzögerung von 1 m/sek2 muss erreicht werden: Mit Feststellbremsen erstmals in den Verkehr gekommenen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20km/h(§ 72 Abs. 2 StVZO zu §41 Abs. 5 StVZO). - Die Kraftfahrzeuge erreichen grundsätzlich höhere Bremsverzögerungswerte, als die StVZO vorschreibt. Bei den niederen Verzögerungswerten hat es die StVZO aber deshalb belassen, weil es sich hier um Durchschnittswerte handelt und die Verzögerungswerte mit steigender Geschwindigkeit und bei Dauerbeanspruchung der Bremse abnehmen. Ein neu zugelassenes Kraftfahrzeug, das bei der ersten Bremsprüfung nur die gesetzlich vorgeschriebenen Bremsverzögerungswerte erreichen würde, befindet sich deshalb nicht in einem ordnungsgemässen Zustand. - In Italien, 1-rankreich und den Niederlanden sind durchschnittlich höhere Br.swerte vorgeschrieben.
Weitere Begriffe : Viehverstellung | Hanseatisches Oberlandesgericht | Gesamthandsvermögen |
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