Brief
Im Ermittlungsverfahren des Strafprozesses kann der Telefonverkehr überwacht werden, wenn jemand der Beteiligung an einem der o.b. Staatsschutzdelikte, an einem Kapitalverbrechen oder an einer sonstigen gefährlichen Straftat (Geldfälschung, Raub, Erpressung u. a.) verdächtigt ist; die Überwachung darf nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden; die Anordnung der Staatsanwaltschaft tritt ausser Kraft, wenn sie nicht binnen 3 Tagen vom Richter bestätigt wird. Die Betroffenen sind von den Massnahmen zu unterrichten, sobald das ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks geschehen kann (s.i.e. §§ lOOaff. StPO). Nach §§99f. StPO ist unter bestimmten Voraussetzungen die Beschlagnahme der Korrespondenz des Beschuldigten zulässig (richterliche Anordnung erforderlich, bei Gefahr im Verzug auch Anordnung durch die Staatsanwaltschaft mit der Notwendigkeit richterlicher Bestätigung). Weitere Beschränkungen des Brief- u. Postgeheimnisses ergeben sich aus dem 1961 erlassenen Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher u. anderer Verbringungsverbote, das die Kontrolle aller in die Bundesrepublik gelangenden Sendungen ermöglicht, die einen staatsgefährdenden, gegen ein Strafgesetz verstossenden Inhalt haben (s. insbes. § 86 StGB). Verfassungsrechtlich problematisch ist dieses Gesetz insoweit, als es Zollbeamten die Befugnis zum Öffnen verdächtiger Briefe erteilt u. keine Verpflichtung zur nachträglichen Unterrichtung des Betroffenen (mit der Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten) vorsieht. ist die kurze schriftliche Mitteilung (eines Menschen an einen ändern) bzw. in der Rechtsgeschichte vielfach die Urkunde. Die Beförderung von Briefen bis 200 Gramm Gewicht und bis zum fünffachen Porto eines Standardbriefs ist nach dem Postgesetz (befristet) nur der Deutschen Post AG erlaubt, doch sind für qualitativ höherwertige Dienste (z.B. taggleiche Zustellung) auch andere Unternehmer zugelassen. Der Absender eines Briefes darf darauf vertrauen, dass die für den Normalfall der Beförderung festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden. Lit.: Hadamek, R., Art. 10 GG und die Privatisierung der Deutschen Bundespost, 2002
Weitere Begriffe : Abzugsteuern, Gefährdung der | Habeas-Gorpus-Garantien | Judikative |
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