Kinderfreibetrag

ist der Betrag, um den sich die einkommen- bzw. lohnsteuerpflichtigen Beträge mit Rücksicht darauf mindern, dass der Steuerpflichtige für Kinder (auch Pflegekinder) aufzukommen hat.






Vorheriger Fachbegriff: Kindererziehungszeiten | Nächster Fachbegriff: Kindergarten


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 

Copyright 2012 Rechtslexikon - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen