Umweltzeichen

ist das von der Bundesregierung zu umweltpolitischen Zwecken vergebene Zeichen. Lit.: Kiefer, G., Das deutsche Umweltzeichen, 2000

Zeichen, das die Umweltfreundlichkeit eines Produkts garantiert („blauer Engel”). Am Vergabeverfahren sind beteiligt: die Jury Umweltzeichen, das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL;wwwral.de) als Zeichenvergabestelle, das Umweltbundesamt (ww-w.umweltbundesamt.de) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de). Die Jury Umweltzeichen ist ein unabhängiges Gremium, in dem auch Vertreter aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, der Industrie, Kommunen, Kirchen und Bundesländern beteiligt sind.
Zumindest nach der früheren Rechtsprechung ist bei einer Werbung mit dem Umweltengel und der Umweltfreundlichkeit eines Produkts zur Vermeidung einer Irreführung im Sinne des § 3 UWG a. E (heute § 5 UWG) ein aufklärender Hinweis erforderlich, aus dem sich ergibt, warum das Produkt als umweltfreundlich beworben wird (BGHZ 105, 277 — Umweltengel).

Als U. werden in Deutschland der dem UNO-Umweltsymbol nachgebildete „Umweltengel“ und die „Europäische Blume“ vergeben. Der Umweltengel oder Blaue Engel ist als Gütezeichen konstruiert, das die Bundesrepublik für sich beansprucht. Es handelt sich also um eine rein privatrechtliche Konstruktion (Verwaltungsprivatrecht). Hingegen ist das europäische Umweltzeichen normativ gesichert (VO (EG) 66/2010 v. 25. 11. 2009, ABl. 2010 L 27/1). Das Vergabeverfahren ist für beide Zeichen ähnlich geregelt und erfolgt in Deutschland für beide Zeichen formell durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. in Sankt Augustin. Bei Erfüllung der Vergabevoraussetzungen wird ein zeitlich befristeter Zeichenbenutzungsvertrag von der Vergabestelle abgeschlossen. Vgl. Marken (2), Bio-Siegel, Umweltmanagement.




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