Wehrstrafgerichte Die früheren Wehrmachtsgerichte wurden durch KontrollratsG Nr. 34 aufgehoben. Militärgericht. Die Strafgerichtsbarkeit über Soldaten wird seit Errichtung der Bundeswehr von den ordentlichen Gerichten ausgeübt. Der Bund kann W. für die Streitkräfte (Bundeswehr) als Bundesgerichte errichten. Sie können Strafgerichtsbarkeit aber nur im Verteidigungsfall sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt od. an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind; letzte Instanz soll auch bei diesen Gerichten der Bundesgerichtshof sein (Art. 96 Abs. 2,3 GG). Das Gesetz zur Errichtung von W.n ist noch nicht erlassen. Truppendienstgerichte.
Weitere Begriffe : Sendgericht | hinterlistiger Überfall Körperverletzung | Verhandlungsverfahren |
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