RechtslexikonWillkommen bei Rechtslexikon.Net. Wir glauben, Ihnen bei Ihrer Recherche juritischer Fachbegriffe eine große Hilfe sein zu können. Wir empfehlen Ihnen insbesondere, unsere Suchfunktion zu nutzen, um schnell an Ihr gewünschtes Ziel zu kommen. Neueste Aktualisierungen: Von der großen Zahl von Ausländern, die sich z. T. schon lange in Deutschland aufhalten (Gastarbeiter), haben viele den Wunsch, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies kann durch die sog. Einbürgerung erfolgen, die in letzter Zeit erleichtert worden ist. Die Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung... Einbürgerung Eine Willenserklärung, mit der man eine
früher von einem selbst abgegebene andere Willenserklärung nichtig
machen kann (Nichtigkeit). Dies ist möglich, wenn man sich bei Abgabe
der früheren Willenserklärung in einem Irrtum befunden hat (§ 119 BGB),
wenn die frühere Willenserklärung durch einen Boten oder durch die Post
(bei einem Telegramm) entstellt worden ist (§ 120BGB), wenn man zu der
früheren Willenserklärung durch eine Täuschung oder durch eine Drohung
veranlaßt worden ist (§ 123 BGB). In den Fällen der §§119, 120 BGB muß
die Anfechtung unverzüglich erfolgen, in den Fällen des § 123 BGB hat
man ein Jahr lang Zeit (§§121, 124BGB)... Anfechtung
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